Erbbaurecht

Erbbaurecht

Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, eine Immobilie auf fremdem Grund und Boden zu errichten. Dieses Recht kann entweder veräußert oder auch vererbt werden, wobei bereits bei Vertragsabschluss eine feste Laufzeit angesetzt wird. Eine übliche Laufzeit beträgt dabei z. B. 99 Jahre. Da das Erbbaurecht für ein Grundstück grundsätzlich die gleichen Vorzüge wie ein Kauf des betreffenden Grund und Bodens aufweist, kann ein solches Grundstück ebenfalls in nahezu gleichem Maße von einer Bank oder einem anderen Kreditgeber beliehen werden.

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