Maklercourtage

Maklercourtage

Die so genannte Maklercourtage ist ein anderer Begriff für Maklerprovision. Er bezeichnet das Entgelt, welches der Makler für seine Vermittlertätigkeit beziehungsweise für andere durch ihn verrichtete Arbeiten erhält. Grundsätzlich darf die Maklercourtage frei vereinbart werden, es gibt jedoch gesetzliche Höchstbeträge, die dabei nicht überschritten werden dürfen. Eine übliche Maklercourtage für die Vermittlung eines Einfamilienhauses sind beispielsweise 5% vom Kaufpreis.

Kostenloses und unverbindliches Angebot für Baufinanzierung anfordern

Wenn Sie sich bei der Planung Ihrer Baufinanzierung von Experten unterstützen lassen wollen, bieten wir Ihnen nachfolgend die Möglichkeit, sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot ausarbeiten zu lassen:

Copyright © 2024 by Baufinanzierungsrechner.net. All Rights reserved.

»