Mitschuldner

Mitschuldner

Häufig wird bei der Vergabe von Darlehen verlangt, dass nicht ein Darlehensnehmer allein die gesamte Schuldenlast trägt, sondern diese auf mehrere Schuldner verteilt wird. Die übrigen Schuldner gelten in diesem Fall als so genannte Mitschuldner. Ein klassischer Fall: Beim Erwerb eines Einfamilienhauses durch ein Ehepaar wird der Ehemann Hauptschuldner, die Ehefrau fungiert in diesem Fall als Mitschuldner. Kann der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, so muss der Mitschuldner im Rahmen des gesetzlich geforderten Umfangs für die Schuld einstehen.

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